Osteopathie in der Frauenheilkunde
und Schwangerschaft
Frauen unterliegen viel stärker hormonellen Schwankungen als Männer. Gerät dieses feinabgestimmte System aus dem Gleichgewicht kann es zu unterschiedlichsten Beschwerden kommen.
Sowohl in der Pubertät, den Wechseljahren, der Kinderwunschzeit, als auch in der Schwangerschaft verändern sich die Hormone und der weibliche Körper. Hier kann der Körper manchmal Unterstützung zur Regulation gebrauchen.
Gerade in dem Bereich der Frauenheilkunde bietet die Osteopathie mit ihren sanften Techniken tolle Möglichkeiten um eine Unterstützung zu bieten, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
Während der Schwangerschaft kommt es zu enormen Veränderungen des weiblichen Körpers. Man denke hier beispielsweise an die Gewichtszunahme, die Veränderung des Gewebes durch das Hormon Relaxin, die Steigerung des Blutvolumens und die Verlagerung des Körperschwerpunktes durch das wachsende Baby und die wachsende Gebärmutter. Somit kommt es zur einer Instabilität des Halteapparates, begünstigt durch die hormonelle Umstellung und das weicher werden sämtlicher Strukturen. Nicht selten lassen sich Schonhaltungen finden, die zu Fehlbelastungen führen.
Bestanden bereits vor der Schwangerschaft verschiedene Dysfunktionen, ist es nicht verwunderlich, dass durch diese körperlichen Veränderungen Schmerzen entstehen können.
In der Schwangerschaft kann man mithilfe von sanften osteopathischen Handgriffen den Körper unterstützen, um die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
Eine gute Zusammenarbeit mit der Schulmedizin liegt mir sehr am Herzen, daher arbeite ich mit den Frauenärzten und -ärztinnen sowie den Hebammen zusammen und stimme mich mit diesen ab. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine Geburtshilfe im Sinne des Hebammengesetzes leiste, noch den Verlauf des Wochenbetts kontrolliere.
Gerne können Sie mich kontaktieren, um sich zu erkundigen, ob eine osteopathische Behandlung für Sie in der Schwangerschaft sinnvoll sein kann.
Disclaimer: Die beschriebenen Verfahren sind wissenschaftlich umstritten; sie werden von der Schulmedizin nicht anerkannt. Beschriebene Folgen einer Behandlung beruhen ausschließlich auf Erfahrungswissen. Wissenschaftliche Nachweise über die Wirkungen nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung liegen nicht vor. Der Verlauf einer Behandlung hängt zudem stets von individuellen Faktoren des Patienten ab. Eine konkrete Wirkung kann deshalb nicht zugesichert werden. Daher beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht an den entstehenden Kosten. Bei den Privatversicherungen kommt es auf den Versicherungsvertrag an und sollte im Vorfeld bei der Versicherung angefragt werden.